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Der Wahlkreis 226 - Weilheim/Garmisch umfasst drei Landkreise:
Die Wahlkreiskarte steht hier als Download bereit:
17. Deutsche Bundestag
Jetzt ist es amtlich: Der nächste Deutsche Bundestag wird am Sonntag, dem 27. September 2009, gewählt. Am 4. Januar 2009 hat Bundespräsident Horst Köhler auf Empfehlung der Bundesregierung die Anordnung über die Bundestagswahl 2009 unterzeichnet. Rund 62 Millionen Wahlberechtigte werden am 27. September die Zusammensetzung des 17. Deutschen Bundestages bestimmen.
Alle vier Jahre wird in der Regel der Deutsche Bundestag gewählt. Die letzte Bundestagswahl fand allerdings rund ein Jahr früher statt, am 18. September 2005. Grund dafür war eine vorzeitige Auflösung des Parlaments.
Zwei Kreuze auf einem Stimmzettel sind schnell gemacht, doch sie haben eine große Bedeutung: Mit ihnen treffen die Wahlberechtigten die zentrale Entscheidung in der Demokratie: Wer soll regieren? Dieses Recht auf Teilnahme an einer Wahl ist verfassungsrechtlich verbürgt: "Alle Macht geht vom Volke" aus, so steht es im Grundgesetz. Laut Artikel 38 müssen die Wahlen "allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim" sein.
Jede Region ist vertreten
Dabei werden die Wähler zwei Entscheidungen zu fällen haben: Mit ihrer "Erststimme“ bestimmen sie ihren Wahlkreiskandidaten. Der, der am meisten Stimmen bekommt, ist gewählt - ganz unabhängig davon, wie das Gesamtergebnis seiner Partei ausfällt. Dieses Direktmandat stellt sicher, dass jede Region Deutschlands im Bundestag vertreten ist.
Mit der "Zweitstimme" entscheiden die Wähler über das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag. Damit ist die Zweitstimme die entscheidende Stimme, denn sie legt fest, welche Fraktion oder Parteienkoalition die Mehrheit hat, um den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin zu wählen. Bekommt eine Partei bundesweit weniger als fünf Prozent aller abgegebenen Stimmen, scheitert sie an der sogenannten Sperrklausel (auch: Fünf-Prozent-Hürde) und ist nicht im Bundestag vertreten - es sei denn, die Partei erringt mindestens drei Direktmandate. Dann wird die Partei bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten berücksichtigt.
Parteien stellen Landeslisten auf
Gewählt wird in Deutschland nach dem Verhältniswahlrecht, in das Elemente des Mehrheitswahlrechts integriert sind. Über die Mehrheit im Bundestag entscheidet zunächst das Verhältnis der von den Parteien gewonnenen Zweitstimmen. Die Hälfte der insgesamt 598 Abgeordneten sind Politiker, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommen haben. Die andere Hälfte der Abgeordneten zieht über die Landeslisten ein.
Diese Landeslisten werden von den Parteien aufgestellt. Sie nennen darauf die Kandidaten, die sie für besonders geeignet halten - oder die vermutlich hoch in der Wählergunst stehen. Die ersten Listenplätze gelten in der Regel als "sichere Plätze“. Ein Restrisiko bleibt jedoch: Wenn schon so viele Mandate über die Wahlkreise direkt gewonnen wurden wie ein Landesverband einer Partei überhaupt Listenplätze hat, kann es passieren, dass selbst der Spitzenkandidat der Landesliste nicht ins Parlament einziehen kann - es sei denn, er hat ein Direktmandat gewonnen.
Überhangmandate zum Teil verfassungswidrig
Die Anzahl der Direktmandate ist sehr bedeutsam, denn sie kann die eigentlich nach dem Zweitstimmenanteil festgelegte Sitzverteilung im Plenum stark verändern. Gewinnt eine Partei nämlich mehr Direktmandate als ihr gemäß der Verteilung der Zweitstimmen zustehen, so bleiben ihr diese so genannten Überhangmandate trotzdem erhalten.
Derzeit hat der Bundestag 613 statt 598 Abgeordnete. Grund dafür waren 15 Überhangmandate. Im Juli 2008 entschied aber das Bundesverfassungsgericht, dass diese Vergabe der Übergangmandate wegen des so genannten negativen Stimmgewichts teilweise verfassungswidrig ist. Bis 2011 muss der Gesetzgeber deshalb eine neue Regelung finden.
Quelle: Presse "Deutscher Bundestag "
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