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In dieser Umweltausschusssitzung wurde von mir erneut der Antrag gestellt zur "Aufklärung Lärmkontrolle im Landkreis Weilheim Schongau".
Grund:
Die Beschwerden aus der Bevölkerung nehmen stetig zu. Motorradfahrer und Auspufftuningfans die sich an den schönsten Tagen nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten und mit nicht zugelassenen Auspuffanlagen den Tag mit Lärm verpesten nehmen immer mehr zu. Des Weiteren werden in unserem Landkreis viele Umgehungsstraßen gebaut (Pähl, Peißenberg, Hohenpeißenberg, etc.) auf denen nur eine "Geschwindigkeitsbegrenzung" von 100 km/h gilt. Diese Umgehungsstraßen verursachen tags, wie nachts, einen unheimlichen Geräuschpegel. Besonders schlimm stellt sich die Situation auf den Umgehungsstraßen in Peißenberg und Pähl dar, weil diese Straßen nicht tiefer, sondern höher als die Erdgleiche sind. In Pähl trägt zudem der Westwind den Straßenlärm in den Ort. Auch der Lärmbelastungskataster Bayern definiert Straßen mit hohem Geräuschpegel. Hier ist insbesondere die B2 zwischen Weilheim und dem Hirschberg zu benennen. Betroffen sind die Gemeinden Wielenbach, Hardtsiedlung und Wilzhofen. Die Bürger von Wilzhofen sind dem Geräuschlärm ohne Schutz ausgesetzt. Auch hier trägt der Westwind den Lärm ungebremst in die Ortschaft.
Es müssten dringend weitere Lärmschutzmaßnahmen im Landkreis getroffen werden, insbesondere müsst eine Lärmkontrolle stattfinden! In Peißenberg hat sich gegen den Verkehrslärm der neuen Umgehungsstraße bereits im März 2009 der Verein "Lebenswertes Peißenberg e.V." gegründet. Den Vereinsmitgliedern wünsche ich viel Glück und Erfolg! s. auch: http://www.lebenswertes-peissenberg.de/
Hintergrund:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung § 49 [Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlagen]: Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, daß die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt.
Aber: Wer überprüft das im Landkreis Weilheim Schongau?
Fakt ist:
Die Exekutive, z.B. das Polizeipräsidium Oberbayern-Süd, ist nicht ausreichend ausgestattet um beweiskräftige Lärmmessungen vornehmen zu können.
Lärmbelastungskataster Bayern:
Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Lärmvermeidung durch Prävention
Um den Bürger vor Straßenverkehrslärm zu schützen, schreibt der Gesetzgeber im Falle des Neubaus oder einer wesentlichen Änderung (weiterer Fahrstreifen) von Verkehrswegen in der 16. BImSchV Grenzwerte für das Einwirken von Verkehrsgeräuschen auf ein Gebiet oder einen Punkt eines Gebietes, den Immissionsort, vor. Immissionsgrenzwerte werden im Hinblick auf ein bestimmtes Schutzziel, der Vermeidung von Belästigungen oder Störung der Nachtruhe festgelegt. Für die Verkehrsplanung bedeutet dies, dass bereits im Vorfeld bei der Vorbereitung oder dem Ausbau von Straßen berücksichtigen wird, wie sich nach erfolgter Baumaßnahme die Geräuschbelastung für die Anwohner darstellt. Bei Überschreitung vorgegebener Immissionsgrenzwerte sind bereits in der Planungsphase entsprechende bauliche Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen.
Die Geräuschbelastung am Immissionsort wird durch den Beurteilungspegel beschrieben. Das Berechnungsverfahren zur Ermittlung des Beurteilungspegels wird immer dann angewendet, wenn ein Neubau oder eine wesentliche Änderung von Straßen geplant ist.
Quelle: Wikipedia
Rechtsgrundlage
Immissionsschutz / Bund Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG). In der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002, BGBl. I S. 3830, zuletzt geändert am 21. Juli 2011, BGBl. I S. 1475.
Bitte hier beachten: § 42 Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen
Des Weiteren stand folgendes auf der Agenda der Umweltausschusssitzung:
- Beratung über den Antrag der Gemeinde Wildsteig auf Änderung der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes "Gebiet um die Wies" und entspr. Neufassung der LSG-Verordnung.
=> Ablehnung durch meine Person, da somit auch die Windkraftnutzung ausgeschlossen wird. Antrag wurde jedoch mit einer Gegenstimme angenommen!
- Antrag der Gemeinde Seeshaupt auf Änderung der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes "Ufergebiet am Starnberger See" und entsprechende Neufassung der LSG-Verordnung
=> auch hier Ablehnung durch meine Person, weil die aufbereiteten Informationen mehr als dürftig waren. Es soll eine neue Bebauung durch Bebauungsplan zugelassen werden in einem absolut privilegierten Gebiet (Nachverdichtung, Neubau). Meine Aussage war: Wir sind hier der Umweltausschuss und nicht der Bauaussuss: "Wir schützen die Umwelt und nicht Bauherren und Bauträger!". Der Antrag wurde jedoch mit drei Gegenstimmen angenommen.
- in geschlossener Sitzung: Beratung der Vorschläge zum Umweltpreis 2011
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