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EIL-Antrag KIENBAUM - 12.01.2010

EIL-Antrag
Erweiterung des Auftrages KIENBAUM  zur Krankenhaus GmbH

Betreff: Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim – Schongau
 
Heute, 12. Januar 2010, stellte sich im Rahmen der Diskussion zwischen dem „Runden Tisch“ und der „Unternehmensberatung KIENBAUM“ heraus, dass der durch die Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim – Schongau vergebene Auftrag nicht den Ansprüchen gerecht wird, welche erwartet wurden!
  
Der Auftrag bezieht sich nur auf die einseitige Prüfung des Standortes »Klinikum Penzberg«. Strukturelle Probleme (interne / externe) der gesamten Krankenhaus GmbH (im Verbund der vier Standorte: Schongau, Peißenberg, Weilheim, Penzberg) werden durch den Auftrag nicht betrachtet. Diese Einschränkung mindert die Aussagekraft des Gutachtens erheblich!
 
Die verlustbringenden Probleme der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim – Schongau dürfen jedoch nicht einseitig betrachtet werden. Das Klinikum Penzberg hat kein Alleinstellungsmerkmal, sondern ist durch die Entscheidungen der Krankenhaus GmbH Weilheim – Schongau geprägt.
  
Antrag:

Um die Strukturen und das Management der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim – Schongau weiter zu entwickeln, ist der Auftrag an die Unternehmensberatung KIENBAUM zu erweitern. Im Rahmen des zur Zeit in Erstellung stehenden Gutachtens »Klinikum Penzberg«, sollen insbesondere die Organe der juristischen Person, sowie die Strukturen der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim – Schongau auf Stärken und Schwächen (SWOT-Analyse) untersucht werden.


Auskunft: Des Weiteren bitte ich den Kreistag darüber zu informieren, ob es sich bei den Kosten »Gutachten KIENBAUM« um DAWI-Leistungen (Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse) handelt oder nicht.

Hintergrund: Der Landkreis darf aus europarechtlichen Gründen nur Ausgleichszahlungen für DAWI übernehmen, die aufgrund von Betrauungsakten den Krankenhäusern übertragen wurden. Die Krankenhaus GmbH Weilheim – Schongau ist Auftraggeber der Unternehmensberatung KIENBAUM. Handelt es sich um DAWI-Leistungen, dann ist der Kreistag an den Kosten beteiligt.



Sehr geehrter Landrat Dr. Zeller,

heute war das durch die Unternehmensberatung KIENBAUM einberufene Treffen mit dem "RUNDEN TISCH" der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim - Schongau. Aufgrund der erhaltenen Informationen stelle ich den im Anhang befindlichen Antrag: "EIL-Antrag_KIENBAUM_Krankenhaus-Gmbh.pdf".

Ich hoffe sehr, dass dieser Antrag nicht erst wieder vom Kreistag aufgrund einer "Nichtzuständigkeit" abgelehnt und in den geschlossenen Aufsichtsrat der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim - Schongau verschoben wird. Lt. Auskunft der Unternehmensberatung KIENBAUM ist das bereits in Auftrag gegebene, "eingeschränkte Gutachten" bis Mitte März erstellt. Der EIL-Antrag bezieht sich auf die laufenden Tätigkeiten der Unternehmensberatung KIENBAUM und sollte deshalb zeitnah beschieden werden.

Des Weiteren wurde mir heute von Herrn Prokurist Reinhold Socher deutlich mitgeteilt, dass die Beauftragung von KIENBAUM über das Kostenbudget der Krankenhaus GmbH Weilheim - Schongau läuft und sich daraus die Einflussnahme der Kreisräte ableiten lassen würde. Insofern habe ich das Interesse, ob es sich bei den Kosten für das Gutachten um "DAWI-Leistungen" handelt oder nicht. Wenn ja, trägt der Landkreishaushalt über den Verlustausgleich die ausmachenden Kosten und es würde sich ein erweitertes Mitspracherecht der Kreisräte ergeben.
 
Diese eMail, nebst Antrag, sende ich Ihnen in erster Linie im Rahmen Ihrer Funktion als Gesellschafter der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim - Schongau zu! Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung und verbleibe, mit freundlichen Grüßen, Marcus Reichenberg


Antrag: DOWNLOAD

 
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Feb. 2012. Beantwortung Fragebogen. Die Bayerische Staatsregierung hat am 11. November 2011 den Entwurf

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